Graues Hintergrund-Gitter
chevron_left
Ratgeber-Übersicht
Immobilien Ratgeber:

Anschlussfinanzierung nicht mehr bezahlbar: Was Sie jetzt tun können

Ein Leitfaden für Eigentümer in Weiterstadt, Darmstadt und Umgebung – sachlich und ehrlich erklärt.
Google Logo GrauGoogle-Bewertungen für MOËNUS Immobilien

Viele Eigentümer haben ihre Immobilie vor rund zehn Jahren zu sehr niedrigen Zinsen finanziert. Läuft die Zinsbindung jetzt aus, kann die neue Rate deutlich höher ausfallen. Das ist kein Grund zur Panik – aber ein Grund, früh zu handeln. Wer rechtzeitig plant, hat meist mehr Möglichkeiten, als er denkt.

Von Sabo Rovcanin, Immobilienmakler in Weiterstadt · Stand: November 2026

Auf einen Blick

  • Ihre Bank muss Ihnen spätestens drei Monate vor Ende der Zinsbindung mitteilen, ob sie verlängert und zu welchem Zins.

  • Mit einem Forward-Darlehen können Sie sich einen Zins schon Jahre im Voraus sichern.

  • Wird die Rate zu hoch, gibt es mehrere Stellschrauben – etwa eine niedrigere Tilgung.

  • Ist die Immobilie auf Dauer nicht zu halten, ist ein rechtzeitiger Verkauf meist die bessere Lösung als eine Zwangsversteigerung.

1. Warum die Rate jetzt steigen kann

2016 lag der Zins für zehn Jahre Zinsbindung bei etwa 1,4 %, heute liegt er bei rund 4 % (Stand: November 2026). Wie stark Ihre Rate steigt, hängt vor allem von Ihrer Restschuld und Ihrer bisherigen Tilgung ab.

Rechenbeispiel (vereinfacht)

Darlehen 2016: 300.000 € · 1,4 % Zins · 2 % Tilgung → Rate rund 850 € im Monat

Restschuld nach zehn Jahren: rund 235.600 €

Anschluss zu rund 4 % Zins und 2 % Tilgung → Rate rund 1.180 € im Monat – also rund 330 € mehr

Zinsen gerundet. Ihre Zahlen hängen von Ihrem Vertrag und Ihrer Bank ab.

2. Der Fahrplan: Was Sie wann tun sollten

  • Einige Jahre vorher: Mit einem Forward-Darlehen sichern Sie sich den heutigen Zins für später – meist gegen einen Aufschlag.

  • Etwa ein Jahr vorher: Restschuld prüfen, Ihr Budget ehrlich durchrechnen und Angebote vergleichen.

  • Spätestens drei Monate vorher: Ihre Bank muss Ihnen mitteilen, ob sie verlängert und zu welchem Zins (§ 493 BGB). Warten Sie nicht nur auf dieses Schreiben – vergleichen Sie auch andere Angebote.

  • Gut zu wissen: Liegt die vollständige Auszahlung Ihres Kredits mehr als zehn Jahre zurück, können Sie ihn in der Regel mit sechs Monaten Frist ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen (§ 489 BGB) – auch wenn die Zinsbindung länger läuft. Haben Sie zwischendurch einen neuen Zinssatz oder einen neuen Rückzahlungszeitpunkt vereinbart, beginnen die zehn Jahre ab dieser Vereinbarung.

3. Bei der Bank bleiben oder wechseln?

  • Verlängerung (Prolongation): Sie bleiben bei Ihrer Bank. Das ist einfach, aber nicht immer das beste Angebot.

  • Umschuldung: Sie wechseln zu einer anderen Bank. Die Grundschuld kann meist übertragen werden, die Kosten dafür sind vergleichsweise gering. Aber: Die neue Bank prüft Ihre Bonität neu – das kann etwa bei gesunkenem Einkommen oder im Ruhestand schwierig werden.

4. Wenn die neue Rate zu hoch ist: Ihre Stellschrauben

  • Tilgung senken: Die Rate sinkt, dafür dauert die Rückzahlung länger.

  • Tilgung vorübergehend aussetzen: Eine Zeit lang zahlen Sie nur Zinsen. Das geht nur mit Zustimmung der Bank.

  • Sondertilgung: Erspartes zum Ende der Zinsbindung senkt die Restschuld und damit die Rate.

  • Lastenzuschuss prüfen: Wer selbst im Eigentum wohnt, kann unter Umständen Wohngeld als Lastenzuschuss bekommen. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Kommune.

Wichtig: Sprechen Sie mit Ihrer Bank, bevor eine Rate ausfällt. Je früher Sie auf Ihre Bank zugehen, desto mehr Zeit bleibt für eine geordnete Lösung.

5. Was passiert, wenn Raten ausfallen?

Sind mindestens zwei aufeinanderfolgende Raten offen und beträgt der Rückstand mindestens 2,5 % des ursprünglichen Darlehens, kann die Bank Ihnen eine Frist von zwei Wochen setzen. Zahlen Sie den Rückstand bis dahin nicht, darf sie den Kredit kündigen. Über die Grundschuld kann sie dann vergleichsweise schnell die Zwangsversteigerung betreiben.

6. Rechtzeitig verkaufen statt Zwangsversteigerung

Eine Zwangsversteigerung kann erhebliche finanzielle Nachteile mit sich bringen:

  • Im ersten Termin gelten Mindestgrenzen: Gebote unter 50 % des Verkehrswerts erhalten keinen Zuschlag, unter 70 % kann der Gläubiger die Ablehnung beantragen. Wurde der Zuschlag aus diesen Gründen versagt, entfallen die Grenzen im nächsten Termin.

  • Kosten für Gericht und Gutachten gehen vom Erlös ab.

  • Bleibt danach eine Restschuld, müssen Sie diese in der Regel weiter abzahlen.

Bei einem rechtzeitigen Verkauf bestimmen Sie Preis und Zeitpunkt mit, und Interessenten können die Immobilie in Ruhe besichtigen.

7. So unterstützen wir Sie

Unser Ziel ist nicht, Ihnen um jeden Preis einen Verkauf zu empfehlen. Wenn Sie Ihre Immobilie behalten möchten, stellen wir auf Wunsch den Kontakt zu einem Finanzierungsberater her. Sollte ein Verkauf die sinnvollere Lösung sein, unterstützen wir Sie mit einer realistischen Preiseinschätzung und einer professionellen Vermarktung.

  • Schnell Klarheit: kostenlose Bewertung vor Ort oder Online-Kurzbewertung – persönlich geprüft, Antwort innerhalb von 24 Stunden. So wissen Sie, ob der Verkaufserlös die Restschuld deckt.

  • Diskret: Ihre persönliche Situation behandeln wir vertraulich – weder im Inserat noch bei Besichtigungen nennen wir Gründe für den Verkauf. Auf Wunsch sprechen wir zuerst nur unsere vorgemerkten Interessenten an, bevor wir öffentlich inserieren.

  • Unterlagen: Grundrisse und Energieausweis lassen wir erstellen – die Kosten übernehmen wir.

  • Kein Verkauf, keine Kosten – und persönliche Begleitung bis zur Schlüsselübergabe.

Mehr dazu: Kostenlose ImmobilienbewertungImmobilie bei Trennung oder Scheidung

Wichtig: Dieser Ratgeber ersetzt keine Finanzierungs- oder Rechtsberatung. Unabhängigen Rat erhalten Sie zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.

Häufige Fragen zur Anschlussfinanzierung

Wann muss sich meine Bank melden?

Spätestens drei Monate vor Ende der Zinsbindung. Sie muss Ihnen dann mitteilen, ob sie verlängert und zu welchem Zins.

Was ist ein Forward-Darlehen?

Ein Kredit, den Sie heute abschließen, der aber erst später beginnt. So sichern Sie sich den heutigen Zins – meist gegen einen Aufschlag.

Kann ich die Bank wechseln, obwohl eine Grundschuld eingetragen ist?

Ja. Meist wird die Grundschuld an die neue Bank übertragen. Die neue Bank prüft allerdings Ihre Bonität neu.

Was tun, wenn ich eine Rate nicht zahlen kann?

Sprechen Sie sofort mit Ihrer Bank – nicht erst nach der Mahnung. Je früher, desto mehr Möglichkeiten gibt es meist.

Lohnt sich ein Verkauf, wenn die Restschuld höher ist als der Erlös?

Auch dann kann ein rechtzeitiger Verkauf sinnvoll sein. Über die verbleibende Restschuld sollten Sie früh mit Ihrer Bank sprechen.

Was kostet die Bewertung?

Die Bewertung vor Ort ist kostenlos und unverbindlich.

Fazit: Früh handeln schafft Möglichkeiten

Eine höhere Rate ist kein Grund zur Panik. Wer früh plant, Angebote vergleicht und ehrlich rechnet, findet oft eine Lösung. Und wenn die Immobilie auf Dauer nicht zu halten ist, ist ein rechtzeitiger Verkauf in Ruhe meist besser als ein Verkauf unter Druck. Wir begleiten Sie dabei – diskret und persönlich.

Jetzt Ihre Vorteile sichern

Starten Sie noch heute – sichern Sie sich Ihre kostenlose Vor-Ort-Immobilienbewertung oder nutzen Sie unser Online-Kurzbewertungs-Tool.
Persönlich. Direkt. Vor Ort.

Wir sind für Sie da!

Schreiben Sie uns oder rufen Sie an – wir beantworten Ihre Fragen schnell, transparent und persönlich.
Email Symbol
E-Mail
Direkter Kontakt für Ihre Anfragen
kontakt@moenus-immobilien.de
Telefon Symbol
Telefon
Persönliche Beratung werktags
+49 172 1593754
Orts Symbol
Büro
Ginsterweg 11
64331 Weiterstadt
Google Logo GrauGoogle-Bewertungen für MOËNUS Immobilien
Sabo Rovcanin von MOËNUS Immobilien steht für persönliche Immobilienberatung in Weiterstadt, Darmstadt und Umgebung.
Kontaktformular
Danke für Ihre Nachricht! Wir melden uns bei Ihnen.
Leider ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut oder rufen Sie uns an.