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Immobilien Ratgeber:

Immobilie geerbt: verkaufen, vermieten oder behalten?

Ein Leitfaden für Erben in Weiterstadt, Darmstadt und Umgebung.
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Ein Erbfall bringt viele Fragen auf einmal – oft in einer Zeit, in der man eigentlich anderes im Kopf hat. Wem gehört das Haus jetzt? Was ist es wert? Und wer kümmert sich um alles? Hier finden Sie die wichtigsten Schritte – und wie wir Erben in Weiterstadt, Darmstadt und Umgebung dabei entlasten.
Von Sabo Rovcanin, Immobilienmakler in Weiterstadt · Stand: November 2026

Auf einen Blick

  • Sie müssen nicht sofort verkaufen. Klären Sie zuerst, wer erbt, was die Immobilie wert ist und was alle Erben wollen.
  • Das Grundbuch auf die Erben umschreiben zu lassen, ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Todesfall gebührenfrei.
  • Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Erben dem Verkauf zustimmen – eine gemeinsame Preiseinschätzung hilft bei der Einigung.
  • Wir kümmern uns vor Ort um Bewertung, fehlende Unterlagen und Verkauf – Sie kommen in der Regel nur zum Notartermin.

1. Erst sortieren, dann entscheiden

Sie müssen nichts überstürzen. Bevor Sie über einen Verkauf entscheiden, sollten drei Dinge klar sein: Wer erbt? Was ist die Immobilie wert? Und was wollen alle Erben?
Ein erstes Gespräch mit uns ist kostenlos und unverbindlich.

2. Die ersten Schritte nach dem Erbfall

  • Erbnachweis: Erbschein vom Nachlassgericht oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.
  • Grundbuch berichtigen: Stellen Sie den Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Todesfall, ist die Eintragung gebührenfrei.
  • Versicherung informieren: Melden Sie der Gebäudeversicherung, dass das Haus leer steht – sonst kann der Schutz im Schadensfall gefährdet sein.
  • Unterlagen sichern: Grundbuchauszug, Baupläne, Energieausweis, Rechnungen über Modernisierungen, bei Wohnungen die Unterlagen der Hausverwaltung.

3. Verkaufen, vermieten oder selbst nutzen?

Selbst nutzen lohnt sich, wenn Lage und Größe zu Ihrem Leben passen. Vermieten bringt laufende Einnahmen, aber auch Arbeit und Verantwortung. Verkaufen ist oft die beste Lösung, wenn mehrere Erben beteiligt sind, niemand einziehen möchte oder größere Sanierungen anstehen.
Unsere kostenlose Bewertung zeigt Ihnen, was Ihre Immobilie heute wert ist – als Grundlage für jede dieser Entscheidungen. Auch bei der Vermietung unterstützen wir Sie.

4. Mehrere Erben: So gelingt die Einigung

Gehört die Immobilie einer Erbengemeinschaft, müssen alle Erben dem Verkauf zustimmen. Streit entsteht meist über den Preis. Eine gemeinsame, nachvollziehbare Preiseinschätzung schafft eine faire Grundlage für alle. Möglich ist auch, dass ein Erbe die anderen auszahlt.
Ohne Einigung droht im schlimmsten Fall eine Teilungsversteigerung – meist der teuerste Weg für alle. Wir haben bereits Immobilien für Erbengemeinschaften verkauft und wissen, worauf es dabei ankommt.

5. Steuern: Was Erben wissen sollten

  • Spekulationsfrist: Die zehnjährige Frist beginnt für Erben nicht neu – sie läuft ab dem Kauf durch den Verstorbenen weiter. Liegt dieser Kauf mehr als zehn Jahre zurück, ist der Verkaufsgewinn steuerfrei.
  • Eigennutzung: Steuerfrei ist der Verkauf in der Regel auch, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde – von Ihnen oder unter Umständen vom Verstorbenen.
  • Erbschaftsteuer: Es gelten Freibeträge, zum Beispiel 500.000 € für Ehepartner, 400.000 € für Kinder und 200.000 € für Enkel.
Wir sind keine Steuerberater. Lassen Sie Ihre persönliche Situation bitte von einem Steuerberater prüfen. Für den Kaufvertrag arbeiten wir mit einem Notar zusammen, den wir Ihnen gern vermitteln.

6. Leerstand kostet Geld

Ein leerstehendes Haus verursacht laufende Kosten: Grundsteuer, Versicherung, Strom und im Winter Heizung. Gleichzeitig leidet die Bausubstanz, wenn niemand lüftet und heizt. Beim Eigentümerwechsel können außerdem gesetzliche Nachrüstpflichten greifen, etwa bei alten Heizkesseln.
Bei der Bewertung vor Ort sehen wir uns den Zustand an und sagen Ihnen offen, worauf Käufer achten werden.

7. Unterlagen fehlen? Das übernehmen wir

Gerade bei geerbten Häusern fehlen oft aktuelle Grundrisse oder eine Wohnflächenberechnung. Unser Architekt erstellt sie neu, den Energieausweis lassen wir erstellen – die Kosten übernehmen wir im Rahmen des Verkaufsauftrags. Grundbuchauszug und Bauakte holen wir mit Ihrer Vollmacht ein.

8. Sie wohnen weit weg? Wir kümmern uns vor Ort

Viele Erben wohnen nicht in der Nähe und können nicht für jede Besichtigung anreisen. Das müssen Sie auch nicht. Sie geben uns den Schlüssel – wir übernehmen alles vor Ort:
  • Besichtigungen mit Kaufinteressenten
  • Termine mit Architekt und Energieausweis
  • fehlende Unterlagen besorgen – mit Ihrer Vollmacht
  • Schlüsselübergabe an den Käufer – mit Übergabeprotokoll für Ihre Unterlagen
  • regelmäßige Berichte, wie es läuft – per Telefon, E-Mail oder WhatsApp
Aus der Praxis: Eine Erbin aus Hamburg wollte mit ihren Geschwistern einen Bungalow in Weiterstadt verkaufen. Beim ersten Termin zeigte sie uns das Haus und gab uns den Schlüssel. Danach haben wir alles organisiert und sie regelmäßig informiert. Sie kam nur noch einmal zurück – zum Notartermin. Ihr Fazit: So reibungslos hätte sie sich den Verkauf nie vorgestellt.
Sie kommen in der Regel nur zum Notartermin – alles andere übernehmen wir.

9. Haus voller Möbel?

Auch bei Entrümpelung und Haushaltsauflösung helfen wir und vermitteln Ihnen einen zuverlässigen Partner.

Häufige Fragen zur geerbten Immobilie

Muss ich eine geerbte Immobilie sofort verkaufen?

Nein. Lassen Sie sich Zeit für die Entscheidung. Denken Sie aber an laufende Kosten und an den Zustand, wenn das Haus leer steht.

Was ist, wenn ein Erbe nicht verkaufen will?

Dann ist kein Verkauf möglich, denn alle Erben müssen zustimmen. Eine Lösung kann sein, dass dieser Erbe die anderen auszahlt. Eine neutrale Preiseinschätzung hilft, sich zu einigen.

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich verkaufe?

Das hängt davon ab, wann der Verstorbene die Immobilie gekauft hat und wer zuletzt darin gewohnt hat. Lassen Sie das von einem Steuerberater prüfen.

Was kostet mich der Verkauf?

Die Bewertung ist kostenlos. Grundrisse und Energieausweis lassen wir ohne Zusatzkosten erstellen. Wird Ihre Immobilie nicht verkauft, zahlen Sie nichts.

Ich wohne weit weg – geht das trotzdem?

Ja. Wir kümmern uns vor Ort um alles. Sie kommen in der Regel nur zum Notartermin.

Fazit: Sie entscheiden – wir kümmern uns um den Rest

Sie haben in Weiterstadt, Darmstadt oder Umgebung eine Immobilie geerbt und wissen nicht, wie es weitergeht? Rufen Sie uns an oder fordern Sie eine kostenlose Bewertung an – wir schauen uns Ihre Situation in Ruhe an.

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